Führerschein mit 17 (BF17)


Der "Führerschein mit 17" kann für die Klassen B / BE beantragt werden. Die Ausbildung sowie die Prüfungen entsprechen der Klasse B / BE mit 18 Jahren.

Nach bestandener praktischen Prüfung und ab 17 Jahren erhält der Fahrerlaubnisbewerber keinen Kartenführerschein sondern eine Prüfbescheinigung. Dies Bescheinigung berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klasse in Deutschland und Österreich in Begleitung einer auf der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson.

Mindestens eine Begleitperson muss bei der Antragstellung bereits angegeben werden. Es können zwar nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, es empfiehlt sich aber bereits bei der Antragstellung, auch wegen der Kosten, alle gewünschten Begleitpersonen anzugeben.

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutsche oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen
  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung sonstiger Drogen stehen
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mit mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein


Die Begleitperson soll aufgrund ihrer Erfahrung den Fahrer beraten und unterstützen. Der Fahrer ist auch mit 17 voll für sein Tun und Handeln verantwortlich.

Ab dem 18. Geburtstag darf mit dieser Prüfbescheinigung dann noch max. 3 Monate (ohne Begleitung) gefahren werden. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Klassen AM und L sind eingeschlossen und Fahrzeuge dieser Klassen dürfen auch schon mit 17 Jahren ohne Begleitung gefahren werden.

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.