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Nachschulung (ASF)


ASF
Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung)

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen »ertappt« wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung nachreicht.

ACHTUNG: Besondere Aufbauseminare wegen Alkoholauffälligkeiten führen wir nicht durch!

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Der Kurs dauert mindestens 2 Wochen und längstens 4 Wochen. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Deshalb können diese Kurse erst stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass eine von der Behörde gesetzte Frist versäumt wird, wenn man sich zu spät um einen Teilnehmerplatz gekümmert hat. Wir führen regelmäßig ASF Seminare durch. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich so schnell wie möglich nach erhalt der Aufforderung zur Teilnahme anmelden.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen und der Fahrprobe teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung unbedingt die Aufforderung zur Teilnahme und Ihren Führerschein mit!

Kursgebühr: 380,00 €

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